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!! Ein im Voraus angekreuztes Kästchen, ein fehlender Widerspruch, gruppierte Einwilligungen sind nicht gültig !!

Warum??? Weil die Einwilligung freiwillig, für den konkreten Fall (zweckgebunden), in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich durch eine Erklärung oder eine eindeutige positive Handlung gegeben werden muss, mit der die betroffene Person der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmt. 


Es muss nachgewiesen werden können, dass die Person auf leicht verständliche Weise darüber informiert wurde, was mit ihren Daten geschehen wird. Wenn man die Daten später für einen anderen Zweck verwenden will, der mit dem ursprünglichen Zweck „nicht vereinbar“ ist, muss man entweder eine neue Einwilligung einholen oder eine legitime Grundlage für diese „neue“ Datenverarbeitung finden.



Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren DPO!



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